Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Kurierdienste (nicht gültig für Speditionsdienstleistungen)

Allgemein

Die Fa. CC (gen. Vermittlerin) ist ein Dienstleistungsunternehmen,

das  sich  auf  die Vermittlung von Kurierdiensten / Kleintransporten

und ähnlich gelagerten Geschäften spezialisiert hat. Die Vermittlung erfolgt an

gewerbliche Transport – Unternehmungen (TU) mit eigenem Betriebsmittel.

Der Transportauftrag kommt ausschließlich zwischen

Kunde (Auftraggeber) und dem Transporteur/Kurier zustande.

 

Transportausführung

Den TU steht es frei für mehrere Kunden und Vermittler tätig zu werden, soweit

die sorgfältige Auftragserledigung gemäß den jeweiligen Kundenbestellungen nicht

behindert wird. Die Ablieferung des beförderten Gutes, erfolgt frei Bordsteinkante,

darf mit befreiender Wirkung an jede zum Geschäft oder Haushalt gehörige, bzw. beim

Empfänger anwesende erwachsene Person erfolgen; insbesondere Pförtner etc. Wird

Eine solche Person nicht angetroffen oder lehnt der Empfänger die Annahme des

beförderten Gutes ab, so steht dem TU für die Rückbeförderung ein Entgelt, in gleicher

Höhe wie für die Hinbeförderung, durch den Auftraggeber zu. Bei Verweigerung

des Transportentgelts kann der TU von seinem Rückbehaltungsrecht der Ware

Gebrauch machen.

 

Fahrpreise/Scheckkreditsystem

Es  gelten  immer  die  am  Tage  der  Auftragserteilung  gültigen  Fahrpreise. Der Fahrpreis

kann gelegentlich pauschal; aus Grundgebühr plus Fahrstrecke; immer aber zuzügl.

evtl. Lade- oder Wartezeit bestehen.  Die Bezahlung  der Fahrt erfolgt an den TU direkt

in BAR / brutto, oder  mittels „Transportfahrschecks“ / netto; spätestens nach Erledigung

des Auftrages. Mit diesen Fahrschecks kreditiert die Vermittlerin die Zahlung bis zur nächsten

Rechnungsstellung, per Lastschrift. Für nicht eingelöste Lastschriften  berechnen wir € 10,-- 

zzgl. der  fälligen  Bankgebühren. Preise zzgl. ges. MwSt. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen

jeweils mind. 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig. Während

der Zahlungsverzuges dürfen keine Fahrschecks mehr ausgestellt werden. Transportschecks

sind ohne Umsatzzwang bei uns telefonisch erhältlich.

 

Haftung

Die Haftung der CC ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen Ihrer Vermittlungs-

Tätigkeit beschränkt. Bei Störungen durch technischer bzw. höherer Gewalt oder durch Dritte

besteht kein Rechtsanspruch an CC. Die Haftung der Kuriere / Transportfahrer für die zu

befördernden Güter ist auf die maximale Höhe des Fahrpreises bzw. des Frachtentgeltes beschränkt.

Für alle darüber hinaus gehenden Werte ist es alleinige Entscheidung des Kunden/Besteller, diese in

geeignetem Maße abzusichern. Verluste/Versteckte Transportschäden sind spätestens innerhalb von

3 Tagen anzuzeigen.

 

Gerichtstand

Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Geschäftsverbindungen mit Vollkaufleuten

ist ausschließlich der Gerichtsstand der Sitz der Vermittlerin. Der gleiche Gerichtsstand gilt,

wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß

seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht

bekannt ist. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird

die Gültigkeit dieses Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Vertragsabschließenden verpflichten

sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich

entspricht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der schriftlichen Form.

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